Das Bundesjustizministerium hat am 13. April 2022 seinen Referentenentwurf eines „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Hinweisgeberschutzgesetz, im Folgenden HinSchG-E) veröffentlicht. Der Entwurf ist längst überfällig, da die Umsetzungsfrist der Richtlinie am 17. Dezember 2021 ausgelaufen ist und die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Der Entwurf geht dabei über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinaus und verschärft die Anforderungen an die Unternehmen. Danach müssen Unternehmen zukünftig bereits ab 50 Mitarbeitenden einen gesicherten Whistleblower-Kanal vorhalten.
Sofern noch nicht erfolgt, sollten Unternehmen prüfen, ob die bei ihnen bestehenden Prozesse die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies gilt mit Blick auf die europäischen und nationalen Vorgaben für interne Meldesysteme .