Advokit
Ihr effektives
Hinweisgebersystem
anonym und vertraulich
Advokit
Schützen Sie Ihr Unternehmen mit unserem Hinweisgebersystem:
Expertenberatung, nahtlose Integration, maßgeschneiderte Lösungen
Experten
Unser Versprechen: Ihre Sicherheit
// Sie erfüllen mit uns die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetz und der EU-Whistleblower-Richtlinie.
// Benennen Sie uns als Ihre Vertrauensanwälte und profitieren Sie von einem versierten Netzwerk aus Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und IT-Spezialist:innen. Gemeinsam sichern wir nicht nur die Rechtskonformität, sondern auch die Integrität Ihrer Organisation.
Integration
Die Bereitstellung von internen Meldekanälen
// Unsere webbasierte Plattform sichert die anonyme oder namentliche Einreichung von Hinweisen durch Hinweisgebende.
// Zusätzlich stellen wir eine eigene Telefon-Hotline für mündliche Meldungen zur Verfügung.
Umsetzung
Hinweisgeber-Management
// Sofortige Reaktion auf eingehende Hinweise durch unser Team.
// Eingangsbestätigung sowie Zuweisung eines Passworts zur weiteren Kommunikation an den Hinweisgebenden.
// Prüfung durch unsere Rechtsanwälte, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz fällt.
Maßnahmen
Individuell und vertraulich
// Wir führen interne Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Organisationseinheit durch und kontaktieren betroffene Personen und Arbeitseinheiten.
// verweisen ggfs. die hinweisgebende Person an andere zuständige Stellen.
Leistungspakete
Basis
// Für nur 39,95 EUR pro Monat stellen wir uns als Ihre Vertrauensanwälte zur Seite und gewährleisten zuverlässige Meldekanäle.
// Gemeinnützigen Organisationen bieten wir unser Basis-Paket zum reduzierten Preis von 29,95 EUR pro Monat an.
// Unser Service beinhaltet eine stets verfügbare Telefonhotline und unser advokIT Hinweisgebersystem. Auf Ersuchen des Hinweisgebenden ist ein persönliches Treffen möglich.
Premium
// Für zusätzlich 9,95 EUR pro Monat: Steigern Sie Ihre Online-Präsenz mit einer eigenen Domain und behalten Sie mehr Kontrolle.
// Alle Leistungen von Basis plus eigene Domain für 49,90 EUR pro Monat.
Enterprise
// Vollständige Kontrolle über Ihr Hinweisgebersystem: Eigenständige Systemverwaltung und eigene Domain für 64,90 EUR pro Monat.
// Enterprise beinhaltet nicht den Vertrauensanwalt-Service.
Erweitern Sie Ihren Service:
// Verfügbar bei Buchung von Premium oder Enterprise.
// Einbindung von Tochtergesellschaften oder Kunden für eine effiziente Kommunikation. Jede Tochtergesellschaft/Kunde kostet 9,95 EUR pro Monat.
Alles aus einer Hand:
// Als Rechtsanwälte bieten wir Ihnen Rechtsberatung und Zugang zu unserem Expertennetzwerk zu einem Stundensatz von 250,- EUR an. Diese Kosten entstehen nur bei Bearbeitung einer Meldung. Für gemeinnützige Organisationen reduziert sich der Stundensatz auf 185,- EUR.
Funktionen
Basis
- Ein benutzerfreundliches Online-Meldeformular für Hinweisgebende
- Möglichkeit zur Hinzufügung von Dateianhängen als zusätzliches Beweismaterial
- Anonyme und personalisierte 2-Wege-Kommunikation
- Automatisiertes Fristenmanagement (Eingangsbestätigung)
Premium & Enterprise
// Alle Funktionen von Basis +
- Branding der Domain im Corporate Design (Firmenlogo und Farbe)
- Anpassbares Meldeformular mit anpassbaren Texten und benutzerdefinierten Feldern
- Fallmanagement zur effizienten Verwaltung und Bearbeitung von Hinweisen
- optional Mehrmandantenfähigkeit (Tochtergesellschaften)
- Analyse-Dashboard mit Excel-Export für individuelle Berichterstattung
- Mehrsprachig (mehr als 10 Sprachen enthalten)
- 2-Faktor-Authentifizierung
- Umfassend anpassbar und erweiterbar
- Eskalationsmodell
- Ebenfalls für die Umsetzung des LkSG geeignet
Angebot Plus
Integration approbierter psychologischer Psychotherapeut:innen
Unsere einzigartige Kombination aus Rechtsberatung und psychologischer Unterstützung
// Bei advokIT verstehen wir, dass Herausforderungen am Arbeitsplatz sowohl rechtliche als auch psychosoziale Aspekte haben können. Deshalb bieten wir eine ganzheitliche Beratung an, die sowohl auf den Schutz Ihrer rechtlichen Interessen als auch auf Ihr psychisches Wohlbefinden abzielt.
// Unsere spezialisierten Vertrauensanwälte und approbierten psychologischen Psychotherapeutinnen arbeiten eng zusammen, um eine umfassende Unterstützung zu bieten.
Gemeinsam stark für Ihr Wohlbefinden
// Ob Sie mit Konflikten am Arbeitsplatz, Stress, Diskriminierung oder anderen Herausforderungen konfrontiert sind, unser Team ist bereit, Sie zu unterstützen.
Rechtsberatung
// Unsere Vertrauensanwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Situation aus rechtlicher Perspektive zu verstehen und Ihre Rechte zu wahren. Sie bieten vertrauliche Beratung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Psychologische Unterstützung
// Unsere approbierten psychologischen Psychotherapeutinnen stehen bereit, um Sie durch herausfordernde Belastungssituationen zu begleiten, indem wir die Situation gemeinsam beurteilen und Klarheit schaffen. Mit Hilfe von psychologischen Strategien helfen wir Ihnen akut Stress abzubauen, Probleme gezielt zu verändern und unangenehme Gefühle zu bewältigen.
// Unser Ziel ist es, eine sichere und unterstützende Umgebung zu schaffen, in der Sie sich gehört und respektiert fühlen.
Kontaktieren Sie uns heute
// Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam herauszufinden, wie wir Sie am besten unterstützen können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und einen Termin zu vereinbaren.
FAQs
Allgemeines
Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Durch die Einführung der Whistleblower-Richtlinie hat die Europäische Union es für Personen leichter gemacht, Unstimmigkeiten im beruflichen Kontext zu melden bzw. prüfen zu lassen. Dazu soll in Organisationen, Behörden oder Unternehmen, eine Ombudsperson (Vertrauensperson) eingeführt werden, die als Ansprechpartner:in für eine:n Hinweisgeber:in als interner Meldekanal bereitstehen soll. Dadurch wird der Hinweisgebenden ein Hohes Maß an Sicherheit versprochen.
Ja, und zwar gleich mehrere:
- drei Monate nach seiner Verkündung tritt das Gesetz in Kraft und die Meldekanäle müssen eingerichtet sein;
- die interne Meldestelle hat der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen zu bestätigen;
- die hinweisgebende Person erhält auf ihre Meldung hin innerhalb einer angemessenen Zeit eine Rückmeldung. Diese hat spätestens nach drei Monaten zu erfolgen.
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das lange erwartete Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Das Gesetz wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich im 2. Quartal 2023.
Für Unternehmen
Jede natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben (hinweisgebende Personen), kann sich an eine Meldestelle wenden. Dazu zählen z.B. Angestellte und Beamte oder Dienstleister.
Hinweisgebende Personen müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben. Sie sind verpflichtet, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen.
Das sind zunächst grundsätzlich Verstöße, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, z.B. aus dem Steuer- oder Datenschutzrecht, aber auch sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, insbesondere
- Vorgaben zur Produktsicherheit,
- des Verbraucherschutzes,
- Vorgaben zum Umweltschutz,
- zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen,
- zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften.
Die vollständige Liste finden Sie in § 2 Abs. 1 HinSchG.
Die Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle besteht für Beschäftigungsgeber und Organisationseinheiten mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäftigten.
Aber auch kleinere Unternehmen, die im Finanzdienstleistungsbereich tätig oder besonders für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung anfällig sind, werden aufgrund dieser hohen Risiken erfasst.
Angebot Plus: Psychologische Beratung
Ja, die Beratung ist absolut vertraulich. Alle Gespräche und Informationen unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht und werden streng vertraulich behandelt. Das bedeutet, dass ohne eine ausdrückliche Zustimmung keine Informationen über das Beratungsgespräch an Dritte weitergegeben werden dürfen, auch nicht an den Arbeitgeber. Die Einhaltung der Schweigepflicht, sowie aller Datenschutzgesetze- und vorschriften ist für uns von zentraler Bedeutung und ein wesentlicher Bestandteil unseres ethischen Kodexes.
Der Umfang der Beratung ist flexibel und wird auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten. Dies kann ein einmaliges Beratungsgespräch sein, aber auch eine kontinuierliche Begleitung über einen vereinbarten Zeitraum. Der genaue Umfang und die Intensität der Beratung werden bedarfsorientiert festgelegt.
Ziel der Beratung ist es, Unterstützung zur Klärung der individuellen Situation und zum weiteren Vorgehen zu ermöglichen. Dabei kann die Beratung bis zu ein paar Sitzungen umfassen, je nachdem, welche Unterstützung, die ratsuchende Person wünscht. Danach könnte es sinnvoll sein, weitere Gespräche in einen therapeutischen Kontext außerhalb des Arbeitsverhältnisses zu verlagern, falls weitere Unterstützung gewünscht ist.
Die Kosten für die Beratung werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen, z.B. da diese Dienstleistung Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist. Manche Probleme, insbesondere akute psychische Krisen sowie psychische Erkrankungen, erfordern womöglich einen persönlichen und längerfristigen Kontakt. Sollte eine weiterführende psychotherapeutische Begleitung gewünscht oder erforderlich sein, können die Kosten – bei Vorliegen einer psychischen Diagnose – von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen werden.
Nach der Beratung gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach Ergebnis des Beratungsprozesses. Die ratsuchende Person kann entweder selbständig weiterarbeiten, eine weiterführende Beratung oder Unterstützung in Anspruch nehmen oder sich entscheiden, den Fall an den zuständigen Stellen im Unternehmen oder an eine externe Stelle weiterzuleiten.
Ziel der Beratung ist es, einen sicheren und vertraulichen Raum zu schaffen, um gemeinsam über die aktuelle Situation der Betroffenen zu reflektieren und individuelle Lösungen und Wege zu erarbeiten. Dabei steht im Vordergrund die betroffenen Personen akut zu entlasten, sowie Unterstützung und Orientierung anzubieten. Die Beratung kann telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.
Für Hinweisgeber:innen
Ja, gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien, z.B. Abmahnungen, Versetzungen etc. sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Erleidet eine hinweisgebende Person nach einer Meldung oder Offenlegung eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, so wird vermutet, dass diese Benachteiligung eine Repressalie ist.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher verpflichtet,
der hinweisgebenden Person den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Gang von Hinweisgeberinnen oder Hinweisgebern an die Öffentlichkeit (zum Beispiel über soziale Netzwerke oder die Medien) wird nur in bestimmten Fällen geschützt, zum Beispiel dann, wenn eine externe Meldung an die für diese Meldung zuständige Behörde fruchtlos geblieben ist.
Nein, Sie Hinweisgeber:in treffen keine Kosten. Nur für den Fall einer vorsätzlich falschen Information könnten Sie auch als Hinweisgeber:in haftbar gemacht werden. D.h. nur, wenn Sie sicher wissen, dass Ihre Meldung fehlerhaft ist und Sie wider ihres gesicherten Wissens diese Meldung dennoch in der Form abgeben, sind Kosten überhaupt denkbar.
Ja, Sie haben sogar das Recht, Meldungen anonym abzugeben. Unternehmen und staatliche Einrichtungen sind verpflichtet einen anonymen Meldekanal einzurichten.
Kontakt
Sie möchten mehr über die das advokIT Hinweisgebersystem erfahren? Sie wünschen eine Beratung zur Implementierung in Ihrer Organisation?
Das Team der advokIT Rechtsanwälte freut sich über Ihre Nachricht, via E-Mail an kontakt@advokit.de oder unser Kontaktformular.
Gerne können Sie auch direkt einen kostenlosen und unverbindlichen Termin vereinbaren.
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