advokIT | Hinweis­ge­ber­system2024-07-10T11:31:33+02:00

Advokit

Ihr effek­tives
Hinweis­ge­ber­system

Advokit

Schützen Sie Ihr Unter­nehmen mit unserem Hinweis­ge­ber­system:

    Exper­ten­be­ratung, nahtlose Inte­gration, maßge­schnei­derte Lösungen

Experten

Unser Versprechen: Ihre Sicherheit

/​/​ Sie erfüllen mit uns die gesetz­lichen Anfor­de­rungen des Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz und der EU-​​Whistleblower-​​Richtlinie.

/​/​ Benennen Sie uns als Ihre Vertrau­ens­an­wälte und profi­tieren Sie von einem versierten Netzwerk aus Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und IT-Spezialist:innen. Gemeinsam sichern wir nicht nur die Rechts­kon­for­mität, sondern auch die Inte­grität Ihrer Orga­ni­sation.

/​/​ Sie möchten Ihren Mitarbeiter:innen über die Fälle des HinSchG hinaus eine Anlauf­stelle anbieten, z.B. bei sexu­eller Beläs­tigung oder Mobbing? Dann können wir Ihnen optional die Leis­tungen von appro­bierten psycho­lo­gi­schen Psychotherapeut:innen zur Verfügung stellen. Erfahren Sie mehr über unser Angebot!

Inte­gration

Die Bereit­stellung von internen Melde­ka­nälen

/​/​ Unsere webba­sierte Plattform sichert die anonyme oder nament­liche Einrei­chung von Hinweisen durch Hinweis­ge­bende.

/​/​ Zusätzlich stellen wir eine eigene Telefon-​​Hotline für münd­liche Meldungen zur Verfügung.

/​/​ Auf Ersuchen der hinweis­ge­benden Person ermög­lichen wir eine persön­liche Zusam­men­kunft.

/​/​ Erfahren Sie mehr über die Funk­tionen unserer Plattform.

Umsetzung

Hinweisgeber-​​Management

/​/​ Sofortige Reaktion auf einge­hende Hinweise durch unser Team.

/​/​ Eingangs­be­stä­tigung sowie Zuweisung eines Pass­worts zur weiteren Kommu­ni­kation an den Hinweis­ge­benden.

/​/​ Prüfung durch unsere Rechts­an­wälte, ob der gemeldete Verstoß in den sach­lichen Anwen­dungs­be­reich nach § 2 Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz fällt.

/​/​ Einordnung der Risiko-​​Stufe und Weiter­leitung der hier zum zweiten Mal anony­mi­sierten bzw. verfrem­deten Nach­richt an eine/​n vorde­fi­nierten Ansprechpartner:in Ihrer Orga­ni­sation.

/​/​ Interne Prüfung auf Stich­hal­tigkeit der einge­gan­genen Meldung.

/​/​ Ersuchen an die hinweis­ge­bende Person erfor­der­li­chen­falls weitere Infor­ma­tionen zu erteilen.

Maßnahmen

Indi­vi­duell und vertraulich

/​/​ Wir führen interne Unter­su­chungen in Zusam­men­arbeit mit der jewei­ligen Orga­ni­sa­ti­ons­einheit durch und kontak­tieren betroffene Personen und Arbeits­ein­heiten.

/​/​ verweisen ggfs. die hinweis­ge­bende Person an andere zuständige Stellen.

/​/​ wir schließen das Verfahren aus Mangel an Beweisen, oder aus anderen Gründen ab, oder geben das Verfahren zwecks weiterer Unter­su­chungen, z.B. an eine zuständige Behörde, ab.

Leis­tungs­pakete

Basis

/​/​ Für nur 39,95 EUR pro Monat stellen wir uns als Ihre Vertrau­ens­an­wälte zur Seite und gewähr­leisten zuver­lässige Melde­kanäle.

/​/​ Gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tionen bieten wir unser Basis-​​Paket zum redu­zierten Preis von 29,95 EUR pro Monat an.

/​/​ Unser Service beinhaltet eine stets verfügbare Tele­fon­hotline und unser advokIT Hinweis­ge­ber­system. Auf Ersuchen des Hinweis­ge­benden ist ein persön­liches Treffen möglich.

Premium

/​/​ Für zusätzlich 9,95 EUR pro Monat: Steigern Sie Ihre Online-​​Präsenz mit einer eigenen Domain und behalten Sie mehr Kontrolle.

/​/​ Alle Leis­tungen von Basis plus eigene Domain für 49,90 EUR pro Monat.

Enter­prise

/​/​ Voll­ständige Kontrolle über Ihr Hinweis­ge­ber­system: Eigen­ständige System­ver­waltung und eigene Domain für 64,90 EUR pro Monat.

/​/​ Enter­prise beinhaltet nicht den Vertrauensanwalt-​​Service.

Erweitern Sie Ihren Service:

/​/​ Verfügbar bei Buchung von Premium oder Enter­prise.

/​/​ Einbindung von Toch­ter­ge­sell­schaften oder Kunden für eine effi­ziente Kommu­ni­kation. Jede Tochtergesellschaft/​Kunde kostet 9,95 EUR pro Monat.

Alles aus einer Hand:

/​/​ Als Rechts­an­wälte bieten wir Ihnen Rechts­be­ratung und Zugang zu unserem Exper­ten­netzwerk zu einem Stun­densatz von 250,- EUR an. Diese Kosten entstehen nur bei Bear­beitung einer Meldung. Für gemein­nützige Orga­ni­sa­tionen redu­ziert sich der Stun­densatz auf 185,- EUR.

Funk­tionen

Basis

  • Ein benut­zer­freund­liches Online-​​Meldeformular für Hinweis­ge­bende
  • Möglichkeit zur Hinzu­fügung von Datei­an­hängen als zusätz­liches Beweis­ma­terial
  • Anonyme und perso­na­li­sierte 2-​​Wege-​​Kommunikation
  • Auto­ma­ti­siertes Fris­ten­ma­nagement (Eingangs­be­stä­tigung)

Premium & Enter­prise

/​/​ Alle Funk­tionen von Basis +

  • Branding der Domain im Corporate Design (Firmenlogo und Farbe)
  • Anpass­bares Melde­for­mular mit anpass­baren Texten und benut­zer­de­fi­nierten Feldern
  • Fall­ma­nagement zur effi­zi­enten Verwaltung und Bear­beitung von Hinweisen
  • optional Mehr­man­dan­ten­fä­higkeit (Toch­ter­ge­sell­schaften)
  • Analyse-​​Dashboard mit Excel-​​Export für indi­vi­duelle Bericht­er­stattung
  • Mehr­sprachig (mehr als 10 Sprachen enthalten)
  • 2-​​Faktor-​​Authentifizierung
  • Umfassend anpassbar und erwei­terbar
  • Eska­la­ti­ons­modell
  • Eben­falls für die Umsetzung des LkSG geeignet

Angebot Plus

Inte­gration appro­bierter psycho­lo­gi­scher Psychotherapeut:innen

Unsere einzig­artige Kombi­nation aus Rechts­be­ratung und psycho­lo­gi­scher Unter­stützung

/​/​ Bei advokIT verstehen wir, dass Heraus­for­de­rungen am Arbeits­platz sowohl recht­liche als auch psycho­so­ziale Aspekte haben können. Deshalb bieten wir eine ganz­heit­liche Beratung an, die sowohl auf den Schutz Ihrer recht­lichen Inter­essen als auch auf Ihr psychi­sches Wohl­be­finden abzielt.

/​/​ Unsere spezia­li­sierten Vertrau­ens­an­wälte und appro­bierten psycho­lo­gi­schen Psycho­the­ra­peu­tinnen arbeiten eng zusammen, um eine umfas­sende Unter­stützung zu bieten.

Gemeinsam stark für Ihr Wohl­be­finden

/​/​ Ob Sie mit Konflikten am Arbeits­platz, Stress, Diskri­mi­nierung oder anderen Heraus­for­de­rungen konfron­tiert sind, unser Team ist bereit, Sie zu unter­stützen.

Rechts­be­ratung

/​/​ Unsere Vertrau­ens­an­wälte helfen Ihnen dabei, Ihre Situation aus recht­licher Perspektive zu verstehen und Ihre Rechte zu wahren. Sie bieten vertrau­liche Beratung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Psycho­lo­gische Unter­stützung

/​/​ Unsere appro­bierten psycho­lo­gi­schen Psycho­the­ra­peu­tinnen stehen bereit, um Sie durch heraus­for­dernde Belas­tungs­si­tua­tionen zu begleiten, indem wir die Situation gemeinsam beur­teilen und Klarheit schaffen. Mit Hilfe von psycho­lo­gi­schen Stra­tegien helfen wir Ihnen akut Stress abzu­bauen, Probleme gezielt zu verändern und unan­ge­nehme Gefühle zu bewäl­tigen.

/​/​ Unser Ziel ist es, eine sichere und unter­stüt­zende Umgebung zu schaffen, in der Sie sich gehört und respek­tiert fühlen.

Kontak­tieren Sie uns heute

/​/​ Wir freuen uns darauf, Sie kennen­zu­lernen und gemeinsam heraus­zu­finden, wie wir Sie am besten unter­stützen können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienst­leis­tungen zu erfahren und einen Termin zu verein­baren.

FAQs

Allge­meines
Welche Infor­ma­tionen haben Orga­ni­sa­tionen der hinweis­ge­benden Person zu über­mitteln?2023-01-18T15:43:50+01:00

Die Rück­meldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergrif­fener Folge­maß­nahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rück­meldung an die hinweis­ge­bende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nach­for­schungen oder Ermitt­lungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegen­stand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beein­trächtigt werden.

Was ist die EU-​​Whistleblower-​​Richtlinie?2023-01-18T15:45:11+01:00

Durch die Einführung der Whistleblower-​​Richtlinie hat die Euro­päische Union es für Personen leichter gemacht, Unstim­mig­keiten im beruf­lichen Kontext zu melden bzw. prüfen zu lassen. Dazu soll in Orga­ni­sa­tionen, Behörden oder Unter­nehmen, eine Ombuds­person (Vertrau­ens­person) einge­führt werden, die als Ansprechpartner:in für eine:n Hinweisgeber:in als interner Melde­kanal bereit­stehen soll. Dadurch wird der Hinweis­ge­benden ein Hohes Maß an Sicherheit versprochen.

Sind besondere Fristen zu beachten?2023-01-18T15:43:50+01:00

Ja, und zwar gleich mehrere:

  • drei Monate nach seiner Verkündung tritt das Gesetz in Kraft und die Melde­kanäle müssen einge­richtet sein;
  • die interne Melde­stelle hat der hinweis­ge­benden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen zu bestä­tigen;
  • die hinweis­ge­bende Person erhält auf ihre Meldung hin innerhalb einer ange­mes­senen Zeit eine Rück­meldung. Diese hat spätestens nach drei Monaten zu erfolgen.
Bundestag beschließt Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz2023-01-18T15:43:50+01:00

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das lange erwartete Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-​​Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whist­leb­lowern, also von Personen, die Hinweise auf Miss­stände in Unter­nehmen geben. Das Gesetz wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraus­sichtlich im 2. Quartal 2023.

Für Unter­nehmen
Wer kann sich an die Melde­stelle wenden?2023-01-18T15:45:39+01:00

Jede natür­lichen Personen, die im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruf­lichen Tätigkeit Infor­ma­tionen über Verstöße erlangt haben (hinweis­ge­bende Personen), kann sich an eine Melde­stelle wenden. Dazu zählen z.B. Ange­stellte und Beamte oder Dienst­leister.

Welche Melde­kanäle muss ich den hinweis­ge­benden Personen anbieten?2023-01-18T15:41:14+01:00

Hinweis­ge­bende Personen müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzu­geben. Sie sind verpflichtet, die Melde­kanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermög­lichen.

Für welche Verstöße ist die Melde­stelle gedacht?2023-01-18T15:40:50+01:00

Das sind zunächst grund­sätzlich Verstöße, die straf­be­wehrt oder bußgeld­be­wehrt sind, z.B. aus dem Steuer-​​ oder Daten­schutz­recht, aber auch sonstige Verstöße gegen Rechts­vor­schriften, insbe­sondere

  • Vorgaben zur Produkt­si­cherheit,
  • des Verbrau­cher­schutzes,
  • Vorgaben zum Umwelt­schutz,
  • zur Rech­nungs­legung einschließlich der Buch­führung von Unter­nehmen,
  • zur Regelung der Rechte von Aktio­nären von Akti­en­ge­sell­schaften.

Die voll­ständige Liste finden Sie in § 2 Abs. 1 HinSchG.

Bin ich verpflichtet einen Melde­stelle einzu­richten?2023-01-18T15:39:51+01:00

Die Pflicht zur Einrichtung einer Melde­stelle besteht für Beschäf­ti­gungs­geber und Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäf­tigten.
Aber auch kleinere Unter­nehmen, die im Finanz­dienst­leis­tungs­be­reich tätig oder besonders für Geldwäsche-​​ und Terro­ris­mus­fi­nan­zierung anfällig sind, werden aufgrund dieser hohen Risiken erfasst.

Angebot Plus: Psycho­lo­gische Beratung
Ist die Beratung vertraulich?2023-11-16T13:01:16+01:00

Ja, die Beratung ist absolut vertraulich. Alle Gespräche und Infor­ma­tionen unter­liegen grund­sätzlich der Schwei­ge­pflicht und werden streng vertraulich behandelt. Das bedeutet, dass ohne eine ausdrück­liche Zustimmung keine Infor­ma­tionen über das Bera­tungs­ge­spräch an Dritte weiter­ge­geben werden dürfen, auch nicht an den Arbeit­geber. Die Einhaltung der Schwei­ge­pflicht, sowie aller Datenschutzgesetze-​​ und vorschriften ist für uns von zentraler Bedeutung und ein wesent­licher Bestandteil unseres ethi­schen Kodexes.

Welchen Umfang hat die Beratung?2023-11-16T13:01:51+01:00

Der Umfang der Beratung ist flexibel und wird auf die indi­vi­du­ellen Bedürf­nisse der betrof­fenen Person zuge­schnitten. Dies kann ein einma­liges Bera­tungs­ge­spräch sein, aber auch eine konti­nu­ier­liche Begleitung über einen verein­barten Zeitraum. Der genaue Umfang und die Inten­sität der Beratung werden bedarfs­ori­en­tiert fest­gelegt.

Ziel der Beratung ist es, Unter­stützung zur Klärung der indi­vi­du­ellen Situation und zum weiteren Vorgehen zu ermög­lichen. Dabei kann die Beratung bis zu ein paar Sitzungen umfassen, je nachdem, welche Unter­stützung, die ratsu­chende Person wünscht. Danach könnte es sinnvoll sein, weitere Gespräche in einen thera­peu­ti­schen Kontext außerhalb des Arbeits­ver­hält­nisses zu verlagern, falls weitere Unter­stützung gewünscht ist.

Wer trägt die Kosten: Arbeit­geber, GKV/​PKV oder privat?2023-11-16T13:03:08+01:00

Die Kosten für die Beratung werden in der Regel vom Arbeit­geber getragen, z.B. da diese Dienst­leistung Teil des betrieb­lichen Gesund­heits­ma­nage­ments ist. Manche Probleme, insbe­sondere akute psychische Krisen sowie psychische Erkran­kungen, erfordern womöglich einen persön­lichen und länger­fris­tigen Kontakt. Sollte eine weiter­füh­rende psycho­the­ra­peu­tische Begleitung gewünscht oder erfor­derlich sein, können die Kosten – bei Vorliegen einer psychi­schen Diagnose – von den gesetz­lichen und privaten Kran­ken­ver­si­che­rungen über­nommen werden.

Wie kann es nach der Beratung weiter­gehen?2023-11-16T13:02:29+01:00

Nach der Beratung gibt es mehrere Möglich­keiten, je nach Ergebnis des Bera­tungs­pro­zesses. Die ratsu­chende Person kann entweder selb­ständig weiter­ar­beiten, eine weiter­füh­rende Beratung oder Unter­stützung in Anspruch nehmen oder sich entscheiden, den Fall an den zustän­digen Stellen im Unter­nehmen oder an eine externe Stelle weiter­zu­leiten.

Wie sieht die Beratung durch die appro­bierten psycho­lo­gi­schen Psychotherapeut:innen aus bzw. kann eine Beratung in diesem Kontext (nur) aussehen?2023-11-16T12:55:23+01:00

Ziel der Beratung ist es, einen sicheren und vertrau­lichen Raum zu schaffen, um gemeinsam über die aktuelle Situation der Betrof­fenen zu reflek­tieren und indi­vi­duelle Lösungen und Wege zu erar­beiten. Dabei steht im Vorder­grund die betrof­fenen Personen akut zu entlasten, sowie Unter­stützung und Orien­tierung anzu­bieten. Die Beratung kann tele­fo­nisch oder per Video­kon­ferenz erfolgen.

Für Hinweisgeber:innen
Bin ich als Hinweisgeber:in geschützt?2023-01-18T15:41:39+01:00

Ja, gegen hinweis­ge­bende Personen gerichtete Repres­salien, z.B. Abmah­nungen, Verset­zungen etc. sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repres­salien auszuüben. Erleidet eine hinweis­ge­bende Person nach einer Meldung oder Offen­legung eine Benach­tei­ligung im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit, so wird vermutet, dass diese Benach­tei­ligung eine Repres­salie ist.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repres­salien ist der Verur­sacher verpflichtet,
der hinweis­ge­benden Person den daraus entste­henden Schaden zu ersetzen.

Darf ich als Hinweisgeber:in Infor­ma­tionen direkt an die Medien über­mitteln?2023-01-18T15:41:54+01:00

Der Gang von Hinweis­ge­be­rinnen oder Hinweis­gebern an die Öffent­lichkeit (zum Beispiel über soziale Netz­werke oder die Medien) wird nur in bestimmten Fällen geschützt, zum Beispiel dann, wenn eine externe Meldung an die für diese Meldung zuständige Behörde fruchtlos geblieben ist.

Habe ist als Hinweisgeber:in Kosten zu tragen, wenn ich einen Vorgang melde?2023-01-18T15:42:41+01:00

Nein, Sie Hinweisgeber:in treffen keine Kosten. Nur für den Fall einer vorsätzlich falschen Infor­mation könnten Sie auch als Hinweisgeber:in haftbar gemacht werden. D.h. nur, wenn Sie sicher wissen, dass Ihre Meldung fehlerhaft ist und Sie wider ihres gesi­cherten Wissens diese Meldung dennoch in der Form abgeben, sind Kosten über­haupt denkbar.

Kann ich einen Hinweis auch anonym abgeben?2023-01-18T15:46:01+01:00

Ja, Sie haben sogar das Recht, Meldungen anonym abzu­geben. Unter­nehmen und staat­liche Einrich­tungen sind verpflichtet einen anonymen Melde­kanal einzu­richten.

Kontakt

Sie möchten mehr über die das advokIT Hinweis­ge­ber­system erfahren? Sie wünschen eine Beratung zur Imple­men­tierung in Ihrer Orga­ni­sation?

Das Team der advokIT Rechts­an­wälte freut sich über Ihre Nach­richt, via E-​​Mail an kontakt@​advokit.​de oder unser Kontakt­for­mular.

Gerne können Sie auch direkt einen kosten­losen und unver­bind­lichen Termin verein­baren.

Ihre advokIT Rechts­an­wälte

Benedikt Rudolph
Benedikt Rudolph
Rechts­anwalt
Fach­anwalt für Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht
Daten­schutz­be­auf­tragter
Wirt­schafts­me­diator
Philipp Weißmann
Philipp Weißmann
Rechts­anwalt
Fach­anwalt für Steu­er­recht
Daten­schutz­be­auf­tragter
Zerf. Berater Unter­neh­mens­steuern

Mit dem Absenden des Kontakt­for­mulars erklären Sie sich damit einver­standen, dass wir Ihre Daten zur Bear­beitung Ihres Anliegens spei­chern und verwenden. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie in unserer Daten­schutz­er­klärung.

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