advokIT | Hinweis­ge­ber­system2023-07-25T14:50:37+02:00

Advokit

Ihr effek­tives
Hinweis­ge­ber­system

Advokit

Ihr interner Melde­kanal

Experten

Unser Versprechen: Ihre Sicherheit

/​/​ Sie erfüllen mit uns die gesetz­lichen Anfor­de­rungen des Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz und der EU-​​Whistleblower-​​Richtlinie.

/​/​ Unser Netzwerk aus Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innenund IT-Expert:innen unter­stützt Sie bei Verstößen und Diskri­mi­nierung.

 

/​/​ Sie möchten Ihren Mitarbeiter:innen über die Fälle des HinSchG hinaus eine Anlauf­stelle anbieten, z.B. bei sexu­eller Beläs­tigung oder Mobbing? Dann können wir Ihnen optional die Leis­tungen von appro­bierten psycho­lo­gi­schen Psychotherapeut:innen zur Verfügung stellen. Kontak­tieren Sie uns für Details!

Inte­gration

Die Bereit­stellung von internen Melde­ka­nälen

/​/​ Unsere webba­sierte Plattform sichert die anonyme oder nament­liche Einrei­chung von Hinweisen durch Hinweis­ge­bende.

/​/​ Zusätzlich stellen wir eine eigene Telefon-​​Hotline für münd­liche Meldungen zur Verfügung.

/​/​ Auf Ersuchen der hinweis­ge­benden Person ermög­lichen wir eine persön­liche Zusam­men­kunft.

Umsetzung

Hinweisgeber-​​Management

/​/​ Sofortige Reaktion auf einge­hende Hinweise durch unser Team.

/​/​ Eingangs­be­stä­tigung sowie Zuweisung eines Pass­worts zur weiteren Kommu­ni­kation an den Hinweis­ge­benden.

/​/​ Prüfung durch unsere Rechts­an­wälte, ob der gemeldete Verstoß in den sach­lichen Anwen­dungs­be­reich nach § 2 Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz fällt.

/​/​ Einordnung der Risiko-​​Stufe und Weiter­leitung der hier zum zweiten Mal anony­mi­sierten bzw. verfrem­deten Nach­richt an eine/​n vorde­fi­nierten Ansprechpartner:in Ihrer Orga­ni­sation.

/​/​ Interne Prüfung auf Stich­hal­tigkeit der einge­gan­genen Meldung.

/​/​ Ersuchen an die hinweis­ge­bende Person erfor­der­li­chen­falls weitere Infor­ma­tionen zu erteilen.

Maßnahmen

Indi­vi­duell und vertraulich

/​/​ Wir führen interne Unter­su­chungen in Zusam­men­arbeit mit der jewei­ligen Orga­ni­sa­ti­ons­einheit durch und kontak­tieren betroffene Personen und Arbeits­ein­heiten.

/​/​ verweisen ggfs. die hinweis­ge­bende Person an andere zuständige Stellen.

/​/​ wir schließen das Verfahren aus Mangel an Beweisen, oder aus anderen Gründen ab, oder geben das Verfahren zwecks weiterer Unter­su­chungen, z.B. an eine zuständige Behörde, ab.

Über­zeugt vom advokIT Modell?

/​/​ Für nur 39,95 pro Monat stellen wir uns als Ihre Vertrau­ens­an­wälte zur Seite und gewähr­leisten zuver­lässige Melde­kanäle.

/​/​ Unser Service beinhaltet eine stets verfügbare Tele­fon­hotline und unser advokIT Hinweis­ge­ber­system.

/​/​ Eigen­ständige Domain: Möchten Sie mehr Kontrolle über Ihre Online-​​Präsenz? Für zusätz­liche 9,95 EUR pro Monat bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine eigene Domain für Ihr Unter­nehmen zu betreiben.

/​/​ Eigen­ständige System­ver­waltung: Wenn Sie die voll­ständige Kontrolle über Ihr Hinweis­ge­ber­system wünschen, ermög­lichen wir Ihnen die eigen­ständige Verwaltung des Systems für einen monat­lichen Aufpreis von 19,95 EUR. Darüber hinaus ermög­lichen wir Ihnen die Einbindung von Toch­ter­ge­sell­schaften. Pro zusätz­licher Gesell­schaft fallen lediglich 9,95 EUR pro Monat an, was Ihnen eine konsis­tente und effi­ziente Kommu­ni­ka­ti­ons­struktur in Ihrem gesamten Netzwerk ermög­licht.

/​/​ Alles aus einer Hand: Als Rechts­an­wälte bieten wir Ihnen Rechts­be­ratung und Zugang zu unserem Exper­ten­netzwerk zu einem Stun­densatz von 250,- EUR* an. Diese Kosten fallen nur an, wenn wir eine Meldung bear­beiten.

*Gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tionen bieten wir eine Vergütung zum Stun­den­tarif von 185,- EUR an.

FAQs

Allge­meines
Welche Infor­ma­tionen haben Orga­ni­sa­tionen der hinweis­ge­benden Person zu über­mitteln?2023-01-18T15:43:50+01:00

Die Rück­meldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergrif­fener Folge­maß­nahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rück­meldung an die hinweis­ge­bende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nach­for­schungen oder Ermitt­lungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegen­stand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beein­trächtigt werden.

Was ist die EU-​​Whistleblower-​​Richtlinie?2023-01-18T15:45:11+01:00

Durch die Einführung der Whistleblower-​​Richtlinie hat die Euro­päische Union es für Personen leichter gemacht, Unstim­mig­keiten im beruf­lichen Kontext zu melden bzw. prüfen zu lassen. Dazu soll in Orga­ni­sa­tionen, Behörden oder Unter­nehmen, eine Ombuds­person (Vertrau­ens­person) einge­führt werden, die als Ansprechpartner:in für eine:n Hinweisgeber:in als interner Melde­kanal bereit­stehen soll. Dadurch wird der Hinweis­ge­benden ein Hohes Maß an Sicherheit versprochen.

Sind besondere Fristen zu beachten?2023-01-18T15:43:50+01:00

Ja, und zwar gleich mehrere:

  • drei Monate nach seiner Verkündung tritt das Gesetz in Kraft und die Melde­kanäle müssen einge­richtet sein;
  • die interne Melde­stelle hat der hinweis­ge­benden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen zu bestä­tigen;
  • die hinweis­ge­bende Person erhält auf ihre Meldung hin innerhalb einer ange­mes­senen Zeit eine Rück­meldung. Diese hat spätestens nach drei Monaten zu erfolgen.
Bundestag beschließt Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz2023-01-18T15:43:50+01:00

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das lange erwartete Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-​​Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whist­leb­lowern, also von Personen, die Hinweise auf Miss­stände in Unter­nehmen geben. Das Gesetz wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraus­sichtlich im 2. Quartal 2023.

Für Unter­nehmen
Wer kann sich an die Melde­stelle wenden?2023-01-18T15:45:39+01:00

Jede natür­lichen Personen, die im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruf­lichen Tätigkeit Infor­ma­tionen über Verstöße erlangt haben (hinweis­ge­bende Personen), kann sich an eine Melde­stelle wenden. Dazu zählen z.B. Ange­stellte und Beamte oder Dienst­leister.

Welche Melde­kanäle muss ich den hinweis­ge­benden Personen anbieten?2023-01-18T15:41:14+01:00

Hinweis­ge­bende Personen müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzu­geben. Sie sind verpflichtet, die Melde­kanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermög­lichen.

Für welche Verstöße ist die Melde­stelle gedacht?2023-01-18T15:40:50+01:00

Das sind zunächst grund­sätzlich Verstöße, die straf­be­wehrt oder bußgeld­be­wehrt sind, z.B. aus dem Steuer-​​ oder Daten­schutz­recht, aber auch sonstige Verstöße gegen Rechts­vor­schriften, insbe­sondere

  • Vorgaben zur Produkt­si­cherheit,
  • des Verbrau­cher­schutzes,
  • Vorgaben zum Umwelt­schutz,
  • zur Rech­nungs­legung einschließlich der Buch­führung von Unter­nehmen,
  • zur Regelung der Rechte von Aktio­nären von Akti­en­ge­sell­schaften.

Die voll­ständige Liste finden Sie in § 2 Abs. 1 HinSchG.

Bin ich verpflichtet einen Melde­stelle einzu­richten?2023-01-18T15:39:51+01:00

Die Pflicht zur Einrichtung einer Melde­stelle besteht für Beschäf­ti­gungs­geber und Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäf­tigten.
Aber auch kleinere Unter­nehmen, die im Finanz­dienst­leis­tungs­be­reich tätig oder besonders für Geldwäsche-​​ und Terro­ris­mus­fi­nan­zierung anfällig sind, werden aufgrund dieser hohen Risiken erfasst.

Für Hinweisgeber:innen
Bin ich als Hinweisgeber:in geschützt?2023-01-18T15:41:39+01:00

Ja, gegen hinweis­ge­bende Personen gerichtete Repres­salien, z.B. Abmah­nungen, Verset­zungen etc. sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repres­salien auszuüben. Erleidet eine hinweis­ge­bende Person nach einer Meldung oder Offen­legung eine Benach­tei­ligung im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit, so wird vermutet, dass diese Benach­tei­ligung eine Repres­salie ist.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repres­salien ist der Verur­sacher verpflichtet,
der hinweis­ge­benden Person den daraus entste­henden Schaden zu ersetzen.

Darf ich als Hinweisgeber:in Infor­ma­tionen direkt an die Medien über­mitteln?2023-01-18T15:41:54+01:00

Der Gang von Hinweis­ge­be­rinnen oder Hinweis­gebern an die Öffent­lichkeit (zum Beispiel über soziale Netz­werke oder die Medien) wird nur in bestimmten Fällen geschützt, zum Beispiel dann, wenn eine externe Meldung an die für diese Meldung zuständige Behörde fruchtlos geblieben ist.

Habe ist als Hinweisgeber:in Kosten zu tragen, wenn ich einen Vorgang melde?2023-01-18T15:42:41+01:00

Nein, Sie Hinweisgeber:in treffen keine Kosten. Nur für den Fall einer vorsätzlich falschen Infor­mation könnten Sie auch als Hinweisgeber:in haftbar gemacht werden. D.h. nur, wenn Sie sicher wissen, dass Ihre Meldung fehlerhaft ist und Sie wider ihres gesi­cherten Wissens diese Meldung dennoch in der Form abgeben, sind Kosten über­haupt denkbar.

Kann ich einen Hinweis auch anonym abgeben?2023-01-18T15:46:01+01:00

Ja, Sie haben sogar das Recht, Meldungen anonym abzu­geben. Unter­nehmen und staat­liche Einrich­tungen sind verpflichtet einen anonymen Melde­kanal einzu­richten.

Kontakt

Sie möchten mehr über die das advokIT Hinweis­ge­ber­system erfahren? Sie wünschen eine Beratung zur Imple­men­tierung in Ihrer Orga­ni­sation?

Das Team der advokIT Rechts­an­wälte freut sich über Ihre Nach­richt, via E-​​Mail an kontakt@​advokit.​de oder unser Kontakt­for­mular.

Gerne können Sie auch direkt einen kosten­losen und unver­bind­lichen Termin verein­baren.

Ihre advokIT Rechts­an­wälte

Benedikt Rudolph
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Daten­schutz­be­auf­tragter
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Philipp Weißmann
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Mit dem Absenden des Kontakt­for­mulars erklären Sie sich damit einver­standen, dass wir Ihre Daten zur Bear­beitung Ihres Anliegens spei­chern und verwenden. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie in unserer Daten­schutz­er­klärung.

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