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Hinweis­ge­ber­system

FAQ

Darf ich als Hinweisgeber:in Infor­ma­tionen direkt an die Medien über­mitteln?

Der Gang von Hinweis­ge­be­rinnen oder Hinweis­gebern an die Öffent­lichkeit (zum Beispiel über soziale Netz­werke oder die Medien) wird nur in bestimmten Fällen geschützt, zum Beispiel dann, wenn eine externe Meldung an die für diese Meldung zuständige Behörde fruchtlos geblieben ist.

FAQs

Allge­meines
Welche Infor­ma­tionen haben Orga­ni­sa­tionen der hinweis­ge­benden Person zu über­mitteln?2023-01-18T15:43:50+01:00

Die Rück­meldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergrif­fener Folge­maß­nahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rück­meldung an die hinweis­ge­bende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nach­for­schungen oder Ermitt­lungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegen­stand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beein­trächtigt werden.

Was ist die EU-​​Whistleblower-​​Richtlinie?2023-01-18T15:45:11+01:00

Durch die Einführung der Whistleblower-​​Richtlinie hat die Euro­päische Union es für Personen leichter gemacht, Unstim­mig­keiten im beruf­lichen Kontext zu melden bzw. prüfen zu lassen. Dazu soll in Orga­ni­sa­tionen, Behörden oder Unter­nehmen, eine Ombuds­person (Vertrau­ens­person) einge­führt werden, die als Ansprechpartner:in für eine:n Hinweisgeber:in als interner Melde­kanal bereit­stehen soll. Dadurch wird der Hinweis­ge­benden ein Hohes Maß an Sicherheit versprochen.

Was ermög­licht die Nr. 1 des § 18 im Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz?2025-01-20T14:04:54+01:00

Nr. 1 des § 18 ermög­licht internen Melde­stellen, interne Unter­su­chungen durch­zu­führen und betroffene Stellen oder Personen zu kontak­tieren. Dies dient der Prüfung der Stich­hal­tigkeit von Hinweisen, die über das interne Melde­system einge­reicht wurden.

Wann dürfen interne Melde­stellen Unter­su­chungen vornehmen?2025-01-20T14:05:31+01:00

Interne Unter­su­chungen dürfen vorge­nommen werden, wenn bei der initialen Prüfung des Hinweises gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 keine eindeutige Entscheidung über die Stich­hal­tigkeit des Hinweises getroffen werden konnte. Die Unter­su­chungen sollen weitere Infor­ma­tionen einholen, um die Stich­hal­tigkeit erneut beur­teilen zu können.

Sind besondere Fristen zu beachten?2023-01-18T15:43:50+01:00

Ja, und zwar gleich mehrere:

  • drei Monate nach seiner Verkündung tritt das Gesetz in Kraft und die Melde­kanäle müssen einge­richtet sein;
  • die interne Melde­stelle hat der hinweis­ge­benden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen zu bestä­tigen;
  • die hinweis­ge­bende Person erhält auf ihre Meldung hin innerhalb einer ange­mes­senen Zeit eine Rück­meldung. Diese hat spätestens nach drei Monaten zu erfolgen.
Darf die interne Melde­stelle externe Dritte kontak­tieren?2025-01-20T14:06:15+01:00

Die Kontakt­auf­nahme mit externen Dritten ist theo­re­tisch durch den Begriff „betroffene Personen“ gedeckt, sollte jedoch aufgrund der internen Natur der Melde­stelle und poten­zi­eller Nach­teile für den Beschäf­ti­gungs­geber restriktiv gehandhabt werden. In der Regel sollte sich die Melde­stelle auf Infor­ma­ti­ons­quellen innerhalb des Unter­nehmens beschränken.

Bundestag beschließt Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz2023-01-18T15:43:50+01:00

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das lange erwartete Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-​​Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whist­leb­lowern, also von Personen, die Hinweise auf Miss­stände in Unter­nehmen geben. Das Gesetz wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraus­sichtlich im 2. Quartal 2023.

Für Unter­nehmen
Wer kann sich an die Melde­stelle wenden?2023-01-18T15:45:39+01:00

Jede natür­lichen Personen, die im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruf­lichen Tätigkeit Infor­ma­tionen über Verstöße erlangt haben (hinweis­ge­bende Personen), kann sich an eine Melde­stelle wenden. Dazu zählen z.B. Ange­stellte und Beamte oder Dienst­leister.

Welche Melde­kanäle muss ich den hinweis­ge­benden Personen anbieten?2023-01-18T15:41:14+01:00

Hinweis­ge­bende Personen müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzu­geben. Sie sind verpflichtet, die Melde­kanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermög­lichen.

Welche Befug­nisse hat die interne Melde­stelle?2025-01-20T14:06:50+01:00

Die Befug­nisse der internen Melde­stelle sind darauf beschränkt, zusätz­liche Infor­ma­tionen zu sammeln, die notwendig sind, um die Stich­hal­tigkeit des Hinweises zu beur­teilen. Dies kann das Stellen von Nach­fragen oder das Anfordern weiterer Doku­mente und elek­tro­ni­scher Daten beinhalten, solange dies daten­schutz­rechtlich und mit even­tu­ellen Geheim­hal­tungs­in­ter­essen vereinbar ist.

Was ist nicht unter den Aufgaben der internen Melde­stelle?2025-01-20T14:07:24+01:00

Umfang­reiche Unter­su­chungen, wie sie typi­scher­weise in Compliance-​​Einheiten durch­ge­führt werden und die darauf abzielen, einen Verdacht umfassend aufzu­klären, sind nicht Aufgabe der internen Melde­stelle. Solche „Internal Inves­ti­ga­tions“ über­steigen die Kapa­zi­täten und den Aufga­ben­be­reich der internen Melde­stellen und sollten statt­dessen an spezia­li­sierte interne Arbeits­ein­heiten verwiesen werden.

Was geschieht, wenn eine umfang­rei­chere Unter­su­chung notwendig ist?2025-01-20T14:07:57+01:00

Falls eine tief­grei­fendere Unter­su­chung erfor­derlich ist, sollte die interne Melde­stelle den Fall an die entspre­chend zuständige unter­neh­mens­in­terne Arbeits­einheit über­geben, wie in Nr. 3 Buchst. a) vorge­sehen. Dies stellt sicher, dass die Unter­su­chung mit den ange­mes­senen Ressourcen und der notwen­digen Spezia­li­sierung durch­ge­führt wird.

Für welche Verstöße ist die Melde­stelle gedacht?2023-01-18T15:40:50+01:00

Das sind zunächst grund­sätzlich Verstöße, die straf­be­wehrt oder bußgeld­be­wehrt sind, z.B. aus dem Steuer-​​ oder Daten­schutz­recht, aber auch sonstige Verstöße gegen Rechts­vor­schriften, insbe­sondere

  • Vorgaben zur Produkt­si­cherheit,
  • des Verbrau­cher­schutzes,
  • Vorgaben zum Umwelt­schutz,
  • zur Rech­nungs­legung einschließlich der Buch­führung von Unter­nehmen,
  • zur Regelung der Rechte von Aktio­nären von Akti­en­ge­sell­schaften.

Die voll­ständige Liste finden Sie in § 2 Abs. 1 HinSchG.

Bin ich verpflichtet einen Melde­stelle einzu­richten?2023-01-18T15:39:51+01:00

Die Pflicht zur Einrichtung einer Melde­stelle besteht für Beschäf­ti­gungs­geber und Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäf­tigten.
Aber auch kleinere Unter­nehmen, die im Finanz­dienst­leis­tungs­be­reich tätig oder besonders für Geldwäsche-​​ und Terro­ris­mus­fi­nan­zierung anfällig sind, werden aufgrund dieser hohen Risiken erfasst.

Für Hinweisgeber:innen
Bin ich als Hinweisgeber:in geschützt?2023-01-18T15:41:39+01:00

Ja, gegen hinweis­ge­bende Personen gerichtete Repres­salien, z.B. Abmah­nungen, Verset­zungen etc. sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repres­salien auszuüben. Erleidet eine hinweis­ge­bende Person nach einer Meldung oder Offen­legung eine Benach­tei­ligung im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit, so wird vermutet, dass diese Benach­tei­ligung eine Repres­salie ist.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repres­salien ist der Verur­sacher verpflichtet,
der hinweis­ge­benden Person den daraus entste­henden Schaden zu ersetzen.

Habe ist als Hinweisgeber:in Kosten zu tragen, wenn ich einen Vorgang melde?2023-01-18T15:42:41+01:00

Nein, Sie Hinweisgeber:in treffen keine Kosten. Nur für den Fall einer vorsätzlich falschen Infor­mation könnten Sie auch als Hinweisgeber:in haftbar gemacht werden. D.h. nur, wenn Sie sicher wissen, dass Ihre Meldung fehlerhaft ist und Sie wider ihres gesi­cherten Wissens diese Meldung dennoch in der Form abgeben, sind Kosten über­haupt denkbar.

Kann ich einen Hinweis auch anonym abgeben?2023-01-18T15:46:01+01:00

Ja, Sie haben sogar das Recht, Meldungen anonym abzu­geben. Unter­nehmen und staat­liche Einrich­tungen sind verpflichtet einen anonymen Melde­kanal einzu­richten.

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