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Hinweis­ge­ber­system

FAQ

Darf ich als Hinweisgeber:in Infor­ma­tionen direkt an die Medien über­mitteln?

Der Gang von Hinweis­ge­be­rinnen oder Hinweis­gebern an die Öffent­lichkeit (zum Beispiel über soziale Netz­werke oder die Medien) wird nur in bestimmten Fällen geschützt, zum Beispiel dann, wenn eine externe Meldung an die für diese Meldung zuständige Behörde fruchtlos geblieben ist.

FAQs

Allge­meines
Welche Infor­ma­tionen haben Orga­ni­sa­tionen der hinweis­ge­benden Person zu über­mitteln?2023-01-18T15:43:50+01:00

Die Rück­meldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergrif­fener Folge­maß­nahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rück­meldung an die hinweis­ge­bende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nach­for­schungen oder Ermitt­lungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegen­stand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beein­trächtigt werden.

Was ist die EU-​​Whistleblower-​​Richtlinie?2023-01-18T15:45:11+01:00

Durch die Einführung der Whistleblower-​​Richtlinie hat die Euro­päische Union es für Personen leichter gemacht, Unstim­mig­keiten im beruf­lichen Kontext zu melden bzw. prüfen zu lassen. Dazu soll in Orga­ni­sa­tionen, Behörden oder Unter­nehmen, eine Ombuds­person (Vertrau­ens­person) einge­führt werden, die als Ansprechpartner:in für eine:n Hinweisgeber:in als interner Melde­kanal bereit­stehen soll. Dadurch wird der Hinweis­ge­benden ein Hohes Maß an Sicherheit versprochen.

Sind besondere Fristen zu beachten?2023-01-18T15:43:50+01:00

Ja, und zwar gleich mehrere:

  • drei Monate nach seiner Verkündung tritt das Gesetz in Kraft und die Melde­kanäle müssen einge­richtet sein;
  • die interne Melde­stelle hat der hinweis­ge­benden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen zu bestä­tigen;
  • die hinweis­ge­bende Person erhält auf ihre Meldung hin innerhalb einer ange­mes­senen Zeit eine Rück­meldung. Diese hat spätestens nach drei Monaten zu erfolgen.
Bundestag beschließt Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz2023-01-18T15:43:50+01:00

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das lange erwartete Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-​​Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whist­leb­lowern, also von Personen, die Hinweise auf Miss­stände in Unter­nehmen geben. Das Gesetz wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraus­sichtlich im 2. Quartal 2023.

Für Unter­nehmen
Wer kann sich an die Melde­stelle wenden?2023-01-18T15:45:39+01:00

Jede natür­lichen Personen, die im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruf­lichen Tätigkeit Infor­ma­tionen über Verstöße erlangt haben (hinweis­ge­bende Personen), kann sich an eine Melde­stelle wenden. Dazu zählen z.B. Ange­stellte und Beamte oder Dienst­leister.

Welche Melde­kanäle muss ich den hinweis­ge­benden Personen anbieten?2023-01-18T15:41:14+01:00

Hinweis­ge­bende Personen müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzu­geben. Sie sind verpflichtet, die Melde­kanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermög­lichen.

Für welche Verstöße ist die Melde­stelle gedacht?2023-01-18T15:40:50+01:00

Das sind zunächst grund­sätzlich Verstöße, die straf­be­wehrt oder bußgeld­be­wehrt sind, z.B. aus dem Steuer-​​ oder Daten­schutz­recht, aber auch sonstige Verstöße gegen Rechts­vor­schriften, insbe­sondere

  • Vorgaben zur Produkt­si­cherheit,
  • des Verbrau­cher­schutzes,
  • Vorgaben zum Umwelt­schutz,
  • zur Rech­nungs­legung einschließlich der Buch­führung von Unter­nehmen,
  • zur Regelung der Rechte von Aktio­nären von Akti­en­ge­sell­schaften.

Die voll­ständige Liste finden Sie in § 2 Abs. 1 HinSchG.

Bin ich verpflichtet einen Melde­stelle einzu­richten?2023-01-18T15:39:51+01:00

Die Pflicht zur Einrichtung einer Melde­stelle besteht für Beschäf­ti­gungs­geber und Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäf­tigten.
Aber auch kleinere Unter­nehmen, die im Finanz­dienst­leis­tungs­be­reich tätig oder besonders für Geldwäsche-​​ und Terro­ris­mus­fi­nan­zierung anfällig sind, werden aufgrund dieser hohen Risiken erfasst.

Für Hinweisgeber:innen
Bin ich als Hinweisgeber:in geschützt?2023-01-18T15:41:39+01:00

Ja, gegen hinweis­ge­bende Personen gerichtete Repres­salien, z.B. Abmah­nungen, Verset­zungen etc. sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repres­salien auszuüben. Erleidet eine hinweis­ge­bende Person nach einer Meldung oder Offen­legung eine Benach­tei­ligung im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit, so wird vermutet, dass diese Benach­tei­ligung eine Repres­salie ist.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repres­salien ist der Verur­sacher verpflichtet,
der hinweis­ge­benden Person den daraus entste­henden Schaden zu ersetzen.

Habe ist als Hinweisgeber:in Kosten zu tragen, wenn ich einen Vorgang melde?2023-01-18T15:42:41+01:00

Nein, Sie Hinweisgeber:in treffen keine Kosten. Nur für den Fall einer vorsätzlich falschen Infor­mation könnten Sie auch als Hinweisgeber:in haftbar gemacht werden. D.h. nur, wenn Sie sicher wissen, dass Ihre Meldung fehlerhaft ist und Sie wider ihres gesi­cherten Wissens diese Meldung dennoch in der Form abgeben, sind Kosten über­haupt denkbar.

Kann ich einen Hinweis auch anonym abgeben?2023-01-18T15:46:01+01:00

Ja, Sie haben sogar das Recht, Meldungen anonym abzu­geben. Unter­nehmen und staat­liche Einrich­tungen sind verpflichtet einen anonymen Melde­kanal einzu­richten.

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