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Hinweis­ge­ber­system

FAQ

Für welche Verstöße ist die Melde­stelle gedacht?

Das sind zunächst grund­sätzlich Verstöße, die straf­be­wehrt oder bußgeld­be­wehrt sind, z.B. aus dem Steuer-​​ oder Daten­schutz­recht, aber auch sonstige Verstöße gegen Rechts­vor­schriften, insbe­sondere

  • Vorgaben zur Produkt­si­cherheit,
  • des Verbrau­cher­schutzes,
  • Vorgaben zum Umwelt­schutz,
  • zur Rech­nungs­legung einschließlich der Buch­führung von Unter­nehmen,
  • zur Regelung der Rechte von Aktio­nären von Akti­en­ge­sell­schaften.

Die voll­ständige Liste finden Sie in § 2 Abs. 1 HinSchG.

FAQs

Allge­meines
Welche Infor­ma­tionen haben Orga­ni­sa­tionen der hinweis­ge­benden Person zu über­mitteln?2023-01-18T15:43:50+01:00

Die Rück­meldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergrif­fener Folge­maß­nahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rück­meldung an die hinweis­ge­bende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nach­for­schungen oder Ermitt­lungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegen­stand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beein­trächtigt werden.

Was ist die EU-​​Whistleblower-​​Richtlinie?2023-01-18T15:45:11+01:00

Durch die Einführung der Whistleblower-​​Richtlinie hat die Euro­päische Union es für Personen leichter gemacht, Unstim­mig­keiten im beruf­lichen Kontext zu melden bzw. prüfen zu lassen. Dazu soll in Orga­ni­sa­tionen, Behörden oder Unter­nehmen, eine Ombuds­person (Vertrau­ens­person) einge­führt werden, die als Ansprechpartner:in für eine:n Hinweisgeber:in als interner Melde­kanal bereit­stehen soll. Dadurch wird der Hinweis­ge­benden ein Hohes Maß an Sicherheit versprochen.

Was ermög­licht die Nr. 1 des § 18 im Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz?2025-01-20T14:04:54+01:00

Nr. 1 des § 18 ermög­licht internen Melde­stellen, interne Unter­su­chungen durch­zu­führen und betroffene Stellen oder Personen zu kontak­tieren. Dies dient der Prüfung der Stich­hal­tigkeit von Hinweisen, die über das interne Melde­system einge­reicht wurden.

Wann dürfen interne Melde­stellen Unter­su­chungen vornehmen?2025-01-20T14:05:31+01:00

Interne Unter­su­chungen dürfen vorge­nommen werden, wenn bei der initialen Prüfung des Hinweises gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 keine eindeutige Entscheidung über die Stich­hal­tigkeit des Hinweises getroffen werden konnte. Die Unter­su­chungen sollen weitere Infor­ma­tionen einholen, um die Stich­hal­tigkeit erneut beur­teilen zu können.

Sind besondere Fristen zu beachten?2023-01-18T15:43:50+01:00

Ja, und zwar gleich mehrere:

  • drei Monate nach seiner Verkündung tritt das Gesetz in Kraft und die Melde­kanäle müssen einge­richtet sein;
  • die interne Melde­stelle hat der hinweis­ge­benden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen zu bestä­tigen;
  • die hinweis­ge­bende Person erhält auf ihre Meldung hin innerhalb einer ange­mes­senen Zeit eine Rück­meldung. Diese hat spätestens nach drei Monaten zu erfolgen.
Darf die interne Melde­stelle externe Dritte kontak­tieren?2025-01-20T14:06:15+01:00

Die Kontakt­auf­nahme mit externen Dritten ist theo­re­tisch durch den Begriff „betroffene Personen“ gedeckt, sollte jedoch aufgrund der internen Natur der Melde­stelle und poten­zi­eller Nach­teile für den Beschäf­ti­gungs­geber restriktiv gehandhabt werden. In der Regel sollte sich die Melde­stelle auf Infor­ma­ti­ons­quellen innerhalb des Unter­nehmens beschränken.

Bundestag beschließt Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz2023-01-18T15:43:50+01:00

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das lange erwartete Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-​​Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whist­leb­lowern, also von Personen, die Hinweise auf Miss­stände in Unter­nehmen geben. Das Gesetz wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraus­sichtlich im 2. Quartal 2023.

Für Unter­nehmen
Wer kann sich an die Melde­stelle wenden?2023-01-18T15:45:39+01:00

Jede natür­lichen Personen, die im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruf­lichen Tätigkeit Infor­ma­tionen über Verstöße erlangt haben (hinweis­ge­bende Personen), kann sich an eine Melde­stelle wenden. Dazu zählen z.B. Ange­stellte und Beamte oder Dienst­leister.

Welche Melde­kanäle muss ich den hinweis­ge­benden Personen anbieten?2023-01-18T15:41:14+01:00

Hinweis­ge­bende Personen müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzu­geben. Sie sind verpflichtet, die Melde­kanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermög­lichen.

Welche Befug­nisse hat die interne Melde­stelle?2025-01-20T14:06:50+01:00

Die Befug­nisse der internen Melde­stelle sind darauf beschränkt, zusätz­liche Infor­ma­tionen zu sammeln, die notwendig sind, um die Stich­hal­tigkeit des Hinweises zu beur­teilen. Dies kann das Stellen von Nach­fragen oder das Anfordern weiterer Doku­mente und elek­tro­ni­scher Daten beinhalten, solange dies daten­schutz­rechtlich und mit even­tu­ellen Geheim­hal­tungs­in­ter­essen vereinbar ist.

Was ist nicht unter den Aufgaben der internen Melde­stelle?2025-01-20T14:07:24+01:00

Umfang­reiche Unter­su­chungen, wie sie typi­scher­weise in Compliance-​​Einheiten durch­ge­führt werden und die darauf abzielen, einen Verdacht umfassend aufzu­klären, sind nicht Aufgabe der internen Melde­stelle. Solche „Internal Inves­ti­ga­tions“ über­steigen die Kapa­zi­täten und den Aufga­ben­be­reich der internen Melde­stellen und sollten statt­dessen an spezia­li­sierte interne Arbeits­ein­heiten verwiesen werden.

Was geschieht, wenn eine umfang­rei­chere Unter­su­chung notwendig ist?2025-01-20T14:07:57+01:00

Falls eine tief­grei­fendere Unter­su­chung erfor­derlich ist, sollte die interne Melde­stelle den Fall an die entspre­chend zuständige unter­neh­mens­in­terne Arbeits­einheit über­geben, wie in Nr. 3 Buchst. a) vorge­sehen. Dies stellt sicher, dass die Unter­su­chung mit den ange­mes­senen Ressourcen und der notwen­digen Spezia­li­sierung durch­ge­führt wird.

Bin ich verpflichtet einen Melde­stelle einzu­richten?2023-01-18T15:39:51+01:00

Die Pflicht zur Einrichtung einer Melde­stelle besteht für Beschäf­ti­gungs­geber und Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäf­tigten.
Aber auch kleinere Unter­nehmen, die im Finanz­dienst­leis­tungs­be­reich tätig oder besonders für Geldwäsche-​​ und Terro­ris­mus­fi­nan­zierung anfällig sind, werden aufgrund dieser hohen Risiken erfasst.

Für Hinweisgeber:innen
Bin ich als Hinweisgeber:in geschützt?2023-01-18T15:41:39+01:00

Ja, gegen hinweis­ge­bende Personen gerichtete Repres­salien, z.B. Abmah­nungen, Verset­zungen etc. sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repres­salien auszuüben. Erleidet eine hinweis­ge­bende Person nach einer Meldung oder Offen­legung eine Benach­tei­ligung im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit, so wird vermutet, dass diese Benach­tei­ligung eine Repres­salie ist.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repres­salien ist der Verur­sacher verpflichtet,
der hinweis­ge­benden Person den daraus entste­henden Schaden zu ersetzen.

Darf ich als Hinweisgeber:in Infor­ma­tionen direkt an die Medien über­mitteln?2023-01-18T15:41:54+01:00

Der Gang von Hinweis­ge­be­rinnen oder Hinweis­gebern an die Öffent­lichkeit (zum Beispiel über soziale Netz­werke oder die Medien) wird nur in bestimmten Fällen geschützt, zum Beispiel dann, wenn eine externe Meldung an die für diese Meldung zuständige Behörde fruchtlos geblieben ist.

Habe ist als Hinweisgeber:in Kosten zu tragen, wenn ich einen Vorgang melde?2023-01-18T15:42:41+01:00

Nein, Sie Hinweisgeber:in treffen keine Kosten. Nur für den Fall einer vorsätzlich falschen Infor­mation könnten Sie auch als Hinweisgeber:in haftbar gemacht werden. D.h. nur, wenn Sie sicher wissen, dass Ihre Meldung fehlerhaft ist und Sie wider ihres gesi­cherten Wissens diese Meldung dennoch in der Form abgeben, sind Kosten über­haupt denkbar.

Kann ich einen Hinweis auch anonym abgeben?2023-01-18T15:46:01+01:00

Ja, Sie haben sogar das Recht, Meldungen anonym abzu­geben. Unter­nehmen und staat­liche Einrich­tungen sind verpflichtet einen anonymen Melde­kanal einzu­richten.

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